Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Zabler & Bader Immobilien GmbH

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellen ergänzend zu den einzelvertraglichen Vereinbarungen die Grundlage der Tätigkeit der Zabler & Bader Immobilien GmbH dar.

§1 Doppeltätigkeit

Die Zabler & Bader Immobilien GmbH ist berechtigt auch für die jeweils andere Seite provisionspflichtig tätig zu werden.

§2 Nachweise

Nachweise werden freibleibend übermittelt. Zwischenverkauf, -vermietung bzw. –verpachtung sind vorbehalten. Die in den Angaben von der Zabler & Bader Immobilien GmbH enthaltenen Angaben basieren auf den von dem jeweiligen Auftraggeber oder Dritten erteilten Informationen. Die Zabler & Bader Immobilien GmbH wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten versuchen über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der Zabler & Bader Immobilien GmbH nicht übernommen.

§3 Mitteilung der Vorkenntnis

Sollte dem Auftraggeber von der Zabler & Bader Immobilien GmbH eine nachgewiesene Vertragsgelegenheit bereits bekannt sein, so hat er dies der Zabler & Bader Immobilien GmbH ohne unbegründete Verzögerung mitzuteilen und auf Verlangen zu beenden.

§4 Vertraulichkeit

Die von der Zabler & Bader Immobilien GmbH übersandten Angebote und Informationen sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Zabler & Bader Immobilien GmbH zulässig. Für den Fall, dass aufgrund einer Zuwiderhandlung des Auftraggebers gegen diese Vertraulichkeitspflicht ein Hauptvertrag unter Ausschluss von der Zabler & Bader Immobilien GmbH zustande kommt, schuldet der Auftraggeber die Provision, wie wenn er diesen Vertrag selbst geschlossen hätte.

§5 Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat der Zabler & Bader Immobilien GmbH alle Informationen zur Verfügung zu stellen, welche für den Abschluss des Hauptvertrages bedeutend sein könnten. Bei der Aufnahme direkter Verhandlungen zwischen dem Eigentümer, dem Vermieter bzw. dem Verpächter und den Interessenten ist auf die Tätigkeit der Zabler & Bader Immobilien GmbH Bezug zu nehmen und der Zabler & Bader Immobilien GmbH den Inhalt der Verhandlungen, soweit kein gewichtiger Grund entgegensteht, mitzuteilen. Der Auftraggeber hat der Zabler & Bader Immobilien GmbH unverzüglich mitzuteilen und zu belegen, wann und zu welchen Bedingungen über ein von der Zabler & Bader Immobilien GmbH nachgewiesenes oder vermitteltes Objekt oder ein von der Zabler & Bader Immobilien GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten ein Hauptvertrag zustande kommen soll bzw. zustande gekommen ist. Die Zabler & Bader Immobilien GmbH hat das Recht beim Abschuss des Hauptvertrages anwesend zu sein.

§6 Provisionsanspruch, Fälligkeit

Der Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Provision entsteht, wenn ein Hauptvertrag aufgrund einer von der Zabler & Bader Immobilien GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag aufgrund einer von der Zabler & Bader Immobilien GmbH während der Vertragslaufzeit nachgewiesenen oder vermittelten Vertragsgelegenheit zustande kommt, nachdem der Maklervertrag beendet ist. Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag zu anderen Bedingungen erfolgt, solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot von der Zabler & Bader Immobilien GmbH abweicht. Ferner bleibt der Provisionsanspruch auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt, durch einen Rücktrittsvorbehalt des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in einer Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Ein Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn beispielsweise statt eines Kaufvertrages ein anderer Vertrag entsteht (z.B. ein Mietvertrag), solange der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von dem Angebot der Zabler & Bader Immobilien GmbH abweicht. Die Provision ist zwei Wochen nach Rechnungserhalt fällig und zahlbar.

§7 Höhe der Provision

Die Provision für Nachweis oder Vermittlung, soweit nicht individuell oder im Exposé anders vereinbart, entspricht der jeweils ortsüblichen Provision. Sie errechnet sich aus dem Gesamtnettomietpreis bzw. dem Gesamtkaufpreis.

§8 Haftungsbeschränkung

Die Haftung von der Zabler & Bader Immobilien GmbH auf Schadensersatz ist ausgeschlossen, außer:

  • der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von der Zabler & Bader Immobilien GmbH oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden oder
  • der Schaden ist aufgrund von Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden oder die Zabler & Bader Immobilien GmbH hat die Garantie für eine bestimmte Eigenschaft der Leistung übernommen oder
  • der Schaden ist aufgrund von Verletzungen von Vertragspflichten entstanden, welche für die Erreichung des Vertragszieles unverzichtbar sind.

§9 Datenschutzhinweise

Die Zabler & Bader Immobilien GmbH erhebt und verwendet personenbezogene Daten der Auftraggeber (Eigentümer und Interessenten) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts. Die Zabler & Bader Immobilien GmbH erhebt bei der ersten Kontaktaufnahme von den Auftraggebern den Namen, die Adresse (soweit vorhanden), die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Bei einem konkreten Abschlussinteresse über einen Hauptvertrag werden von den Auftraggebern zusätzlich noch folgende Daten erhoben: Geburtsdatum, Familienstand und (bei Eheleuten) Güterstand. Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden zur Abwicklung der Maklerverträge erhoben und verwendet, etwa zur Versendung von Exposés und zur Erbringung sonstiger Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten. Name und Adresse derjenigen Interessenten, denen ein bestimmtes Objekt nachgewiesen wurde, sowie das jeweilige Nachweisdatum werden dem Eigentümer des Objekts darüber hinaus auch zur Sicherung eventuell bestehender (nachvertraglicher) Provisionsansprüche von der Zabler & Bader Immobilien GmbH übermittelt (vgl. §6 Abs. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen), wenn der Maklervertrag mit dem Eigentümer des Objektes beendet wurde, ohne dass ein Hauptvertrag über dieses Objekt zustande gekommen ist. Die im Rahmen des Abschlusses eines Maklervertrages erhobene E-Mail-Adresse des Auftraggebers kann von der Zabler & Bader Immobilen GmbH zu eigenen Immobilienangeboten genutzt werden. Eine darüberhinausgehende Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ebenso wenig wie eine Übermittlung von Daten an sonstige Dritte, es sei denn, der Auftraggeber hat vorab seine ausdrückliche Einwilligung erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe. Soweit ein Auftraggeber eine Einwilligung erteilt, kann er sie jederzeit durch einfache Mitteilung an die Zaber & Bader Immobilien GmbH widerrufen. Informationen zu den von der Zabler & Bader Immobilien GmbH zu seiner Person gespeicherten Daten erhält der Auftraggeber unter der Telefonnummer 07251 – 5056617, unter der Adresse Adolf-Bieringer-Straße 7 in 76646 Bruchsal oder unter der E-Mail-Adresse info@zabler-bader-immobilien.de. Der Widerruf einer Einwilligung kann ebenfalls unter Nutzung dieser Kontaktdaten mitgeteilt werden.

§10 Sonstige Bedingungen

Für den Maklervertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Beauftragt ein Kaufmann die Zabler & Bader Immobilien GmbH im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit, ist der Sitz der Zabler & Bader Immobilien GmbH Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtsgültigkeit verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt und es verbleibt bei den gesetzlichen Vorschriften.